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   VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04   

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https://dejure.org/2004,39203
VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04 (https://dejure.org/2004,39203)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2004 - 58-IV-04 (https://dejure.org/2004,39203)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 58-IV-04 (https://dejure.org/2004,39203)
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  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04
    Auf dieser Grundlage muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob nach dem vorgetragenen Sachverhalt die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfGE 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04
    Eine lediglich teilweise oder bruchstückhafte Wiedergabe der angegriffenen Entscheidung in einer beigefügten Rechtsmittelbegründungsschrift reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]).
  • VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04
    1. Danach muss ein Beschwerdeführer nicht nur den Lebenssachverhalt, aus dem er eine Verletzung seiner Grundrechte aus der Sächsischen Verfassung herleitet, aus sich heraus verständlich schildern, sondern auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen im einzelnen darlegen, mit denen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll, und für den konkreten Fall aufzeigen, weshalb diese Maßnahme mit dem Regelungsgehalt des jeweiligen, als verletzt gerügten Grundrechts unvereinbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2003 - Vf. 13-IV-03; Beschluss vom 19. Juni 2003 -Vf. 17-IV-03 - in std. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 13-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04
    1. Danach muss ein Beschwerdeführer nicht nur den Lebenssachverhalt, aus dem er eine Verletzung seiner Grundrechte aus der Sächsischen Verfassung herleitet, aus sich heraus verständlich schildern, sondern auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen im einzelnen darlegen, mit denen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll, und für den konkreten Fall aufzeigen, weshalb diese Maßnahme mit dem Regelungsgehalt des jeweiligen, als verletzt gerügten Grundrechts unvereinbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2003 - Vf. 13-IV-03; Beschluss vom 19. Juni 2003 -Vf. 17-IV-03 - in std. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 58-IV-04
    Hierzu hat der Beschwerdeführer die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihren wesentlichen Inhalt zusammenhängend in gedrängter Form mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 - std. Rspr.).
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